Health Claims – gesundheitsbezogene Versprechen

Health Claims erlaubt Aussagen EU Verordnung Gesundheit

Die wenigsten Menschen können wohl von sich behaupten, jederzeit gesund zu essen und täglich die empfohlenen Tagesmengen an Kohlenhydraten, Proteinen und Fetten, geschweige denn Vitaminen und Mineralien zu sich zu nehmen. Das schlechte Gewissen haben sich jahrelang Hersteller von Lebensmitteln zunutze gemacht und boten Lebensmittel an, die dieses Ungleichgewicht oder diesen Mangel beheben wollten. Säfte mit Vitaminzusatz, Milch-Naschereien mit extra viel Calcium usw. haben Einzug in unsere Regale gehalten. Um diesem Wildwuchs an Lebensmitteln, die mit nicht beweisbaren Aussagen einen Bezug zur angeblich gesunden Ernährung herstellen wollen, ein Ende zu setzen, traten 2006 die sogenannten Health Claims, die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Kraft. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen zu zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen, die der EU-Kommission eingereicht wurde, hat es 5 Jahre gedauert, bis schließlich im Mai 2012 die Liste mit den zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen, veröffentlicht werden konnte. Diese Liste wird regelmäßig fortlaufend erweitert.

Wer ist von den Health Claims betrofffen?

Alle Hersteller von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Getränken usw. müssen sich an diese Liste der erlaubten Gesundheitsversprechen halten. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch wir als Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen keine Aussagen treffen, die nicht Bestandteil der Health-Claims-Liste sind, auch wenn wir von der Wirksamkeit und Hochwertigkeit unserer Produkte überzeugt sind und unsere Kunden uns dies auch durch Anrufe, Mails oder Neubestellung ständig zurückmelden. Wir halten uns an die Health Claims und treffen nur zulässige Aussagen zu unseren Produkten, damit setzen wir auch einen Maßstab als seriöser Hersteller und sorgen gleichzeitig dafür, dass Sie sich auf uns verlassen können. Wie wir Ihnen aber helfen können: Wir verweisen auf Nachfrage hin gern auf Studien im Internet und unabhängige Gesundheits-Ratgeber-Seiten, die sachlich und unabhängig z.B. über Curcuma und Curcumin informieren. Dank Google findet man ein breites Angebot mit Informationen. Bitte schauen Sie auf den Seiten aber auch immer auf die Quellenangabe. Die Beschreibung einer Wirksamkeit ohne die Angabe mindestens einer Studie, die den gesundheitlichen Nutzen belegt, ist in unseren Augen nicht seriös und nicht wissenschaftlich belegt.

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Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt?

„Health Claims“ – also gesundheitsbezogene Aussagen – müssen belegt sein. Was belegt ist, steht im Einzelnen in dem Anhang der Verordnung. Es sind nur die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassenen Angaben und Formulierungen erlaubt. Die meisten zugelassenen Aussagen beziehen sich auf Vitamine und Mineralstoffe, nicht aber auf komplette Lebensmittel. In der Regel versprechen die erlaubten Aussagen auch nur einen Beitrag zur normalen Körperfunktion. Auch bei übertriebenen Versprechungen sollten Sie als Verbraucher hellhörig werden: Aussagen wie „81 Prozent weniger Herzerkrankungen“, „hilft gegen Blähbauch“ oder „Darmwohlbefinden garantiert“ sind in der Regel unzulässig. Wirbt der Hersteller auf Lebensmitteln mit der Beseitigung von Beschwerden oder gar Heilung einer Krankheit, können Sie sicher sein: diese Aussage ist unzulässig. Sie als Verbraucher können solche Produkte und auch Internet-Verkaufsseiten bei Verbraucher-Hilfe-Seiten wie Lebensmittelklarheit.de, Foodwatch.de oder auch der örtlichen Lebensmittelüberwachung melden.